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Kaufpreisaufteilung zwischen Grundstück und Gebäude strittig

In einem Kaufvertrag für eine Immobilie wird der Kaufpreis meist zwischen Gebäude und Grundstück aufgeteilt. Dem hat das Finanzamt bei der Berechnung der Absetzung für Abnutzung (AfA) grundsätzlich zu folgen.

Auf ein entsprechendes Urteil des Bundesfinanzhofs vom 16. September 2015 (Az. IX R 12/14) macht die Bausparkasse Wüstenrot & Württembergische (W&W) aufmerksam. Bei einer Immobilie, die vermietet wird, kann die AfA die Einkommensteuer vermindern. Doch nur der Kaufpreisanteil, der auf das Gebäude oder die Wohnung entfällt, kann der AfA zugrunde gelegt werden. Der Grund und Boden unterliegt keinem W...

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