Kaufpreisaufteilung zwischen Grundstück und Gebäude strittig
Auf ein entsprechendes Urteil des Bundesfinanzhofs vom 16. September 2015 (Az. IX R 12/14) macht die Bausparkasse Wüstenrot & Württembergische (W&W) aufmerksam.
Bei einer Immobilie, die vermietet wird, kann die AfA die Einkommensteuer vermindern. Doch nur der Kaufpreisanteil, der auf das Gebäude oder die Wohnung entfällt, kann der AfA zugrunde gelegt werden. Der Grund und Boden unterliegt keinem Wertverzehr, kann sich also im Prinzip nicht abnutzen. Die Kaufpreisaufteilung bei bebauten Grundstücken ist daher von jeher Anlass zu Streitigkeiten zwischen Steuerzahlern und Finanzämtern.
Grundsätzlich muss die Kaufpreisaufteilung im Kaufvertrag die realen Wertverhältnisse wiedergeben und wirtschaftlich haltbar sein. Auch eine wesentliche Diskrepanz zu den amtlichen Bodenrichtwerten würde es laut Bundesfinanzhof nicht ohne Weiteres rechtfertigen, diese an die Stelle der vereinbarten Werte im Kaufvertrag zu setzen oder die Aufteilung des Kaufpreises zu schätzen. Dagegensprechen könnten etwa wertbeeinflussende Tatbestände wie zum Beispiel eine neue Nachbarschaftsbebauung oder eine Veränderung der Marktlage. W&W/nd
Zum Aktionspaket
Linken, unabhängigen Journalismus stärken!
Mehr und mehr Menschen lesen digital und sehr gern kostenfrei. Wir stehen mit unserem freiwilligen Bezahlmodell dafür ein, dass uns auch diejenigen lesen können, deren Einkommen für ein Abonnement nicht ausreicht. Damit wir weiterhin Journalismus mit dem Anspruch machen können, marginalisierte Stimmen zu Wort kommen zu lassen, Themen zu recherchieren, die in den großen bürgerlichen Medien nicht vor- oder zu kurz kommen, und aktuelle Themen aus linker Perspektive zu beleuchten, brauchen wir eure Unterstützung.
Hilf mit bei einer solidarischen Finanzierung und unterstütze das »nd« mit einem Beitrag deiner Wahl.