Artikel per E-Mail empfehlen

Sie versenden Überschrift und Teaser sowie den Link auf den Artikel im Online-Angebot von nd. Optional können Sie noch eine Nachricht dazuschreiben.
Sie versenden nur einen Auszug und einen Link, nicht den gesamten Text des Artikels.

Wenn ein »DJ« seine Kinder an den Arbeitsplatz mitnimmt

Umgangsrecht

Die zwei Kinder eines geschiedenen Ehepaares lebten bei der Mutter. Ihr Umgang mit dem Vater war nach dem üblichen Modell geregelt: Jedes zweite Wochenende besuchten sie ihn. Nur die Arbeitszeiten des Vaters waren eben nicht die üblichen, denn er war Discjockey (DJ). Hinsichtlich des Umgangsrechts blieb das nicht ohne Folgen.

Der Vater arbeitete fast immer am Wochenende und legte abends in Veranstaltungslokalen Platten auf. Die Kinder nahm er öfters mit. Ab dem Beginn der abendlichen Tanzveranstaltung kümmerte sich seine zweite Frau um die Kinder und legte sie in einem Nebenraum schlafen, wenn sie müde wurden. Die Mutter der Kinder kritisierte das als Verstoß gegen die Umgangsvereinbarung und beantragte bei Gericht, ge...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1012069.wenn-ein-dj-seine-kinder-an-den-arbeitsplatz-mitnimmt.html

Nachricht

Empfänger

Absender

Nutzungsbedingungen*

Bitte alle mit * gekennzeichneten Felder ausfüllen.