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Stromzähler frei zugänglich
Mietrechtsurteil
Ein Vermieter muss seinem Mieter ermöglichen, den Stromzähler abzulesen.
Der Stromzähler des Mieters befand sich in einem abgeschlossenen Kellerraum, den der Hausmeister zum Ablesen kurz aufsperrte. Plötzlich verlangte der Hauseigentümer dafür ein Entgelt.Laut Amtsgericht Köln (Az. 201 C 464/12) müsse der Vermieter dem Mieter einmal im Monat Zugang gewähren, um den Zählerstand abzulesen - kostenlos. Der Mieter wollte sich zudem zeitlich nach den Wünschen des Hausmeiste...
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1012075.stromzaehler-frei-zugaenglich.html
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