Stromzähler frei zugänglich
Mietrechtsurteil
Der Stromzähler des Mieters befand sich in einem abgeschlossenen Kellerraum, den der Hausmeister zum Ablesen kurz aufsperrte. Plötzlich verlangte der Hauseigentümer dafür ein Entgelt.
Laut Amtsgericht Köln (Az. 201 C 464/12) müsse der Vermieter dem Mieter einmal im Monat Zugang gewähren, um den Zählerstand abzulesen - kostenlos. Der Mieter wollte sich zudem zeitlich nach den Wünschen des Hausmeisters zu richten. So sei das Aufschließen des Kellerraums einmal pro Monat kaum ein Mehraufwand, der Kosten verursachen könnte.
Die Verweigerungshaltung des Vermieters sei reine Schikane. OnlineUrteile.de
Wir sind käuflich. Aber nur für unsere Leser*innen.
Die »nd.Genossenschaft« gehört ihren Leser:innen und Autor:innen. Sie sind es, die durch ihren Beitrag unseren Journalismus für alle zugänglich machen: Hinter uns steht kein Medienkonzern, kein großer Anzeigenkunde und auch kein Milliardär.
Mit Ihrer Unterstützung können wir weiterhin:
→ unabhängig und kritisch berichten
→ übersehene Themen aufgreifen
→ marginalisierten Stimmen Raum geben
→ Falschinformationen etwas entgegensetzen
→ linke Debatten voranbringen
Mit »Freiwillig zahlen« machen Sie mit. Sie tragen dazu bei, dass diese Zeitung eine Zukunft hat. Damit nd.bleibt.