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Mitverschulden wegen Benutzung der Busspur

Verkehrsrecht

Wer die Busspur benutzt, um einen Stau zu umfahren, haftet bei einem Unfall mit einem Linksabbieger aus dem Gegenverkehr mit. Dies gilt auch dann, wenn derjenige die Busspur nur benutzt hat, um zu einer Parklücke zu gelangen.

Die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) informiert in diesem Zusammenhang über eine Entscheidung des Kammergerichts Berlin vom 8. Juni 2015 (Az. 29 U 1/15).Der Fall: Der Autofahrer befuhr unerlaubt die Busspur, als ein Fahrzeug aus dem Gegenverkehr kommend links in ein Grundstück fahren wollte. Die beiden Fahrzeuge stießen zusammen. Der Mann verlangte den Ersatz des...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1013517.mitverschulden-wegen-benutzung-der-busspur.html

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