Mitverschulden wegen Benutzung der Busspur

Verkehrsrecht

  • Lesedauer: 3 Min.
Wer die Busspur benutzt, um einen Stau zu umfahren, haftet bei einem Unfall mit einem Linksabbieger aus dem Gegenverkehr mit. Dies gilt auch dann, wenn derjenige die Busspur nur benutzt hat, um zu einer Parklücke zu gelangen.

Die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) informiert in diesem Zusammenhang über eine Entscheidung des Kammergerichts Berlin vom 8. Juni 2015 (Az. 29 U 1/15).

Der Fall: Der Autofahrer befuhr unerlaubt die Busspur, als ein Fahrzeug aus dem Gegenverkehr kommend links in ein Grundstück fahren wollte. Die beiden Fahrzeuge stießen zusammen. Der Mann verlangte den Ersatz des gesamten Schadens. Auf seiner eigentlichen Fahrspur hatte stockender Verkehr geherrscht. Er gab an, dass er daran habe vorbeifahren wollen, um eine Parklücke zu erreichen.

Das Urteil: Das Gericht entschied, dass der Mann für den Unfall zu einem Drittel mithaften muss. Zwar hafte der Fahrer des anderen Fahrzeugs, da er gegen seine Sorgfaltspflicht verstoßen habe, als er abgebogen sei. Es müsse aber berücksichtigt werden, dass der Kläger nicht auf der Busspur hätte fahren dürfen. Daran ändere auch der Umstand nichts, dass er nur zu der Parklücke habe fahren wollen. Er hätte sich in das Stauende einreihen müssen.

Wenn vor ihm jemand ebenfalls die Parklücke hätte nutzen wollen, wäre überdies dieser Fahrer bevorrechtigt gewesen. Der Kläger habe damit auch die mögliche Gefahr einer Kollision mit einem anderen Fahrer geschaffen. Daher sei eine Mithaftung von einem Drittel gerechtfertigt.

Pedelec-Fahrer haftet nach Unfall allein

Verursacht ein Pedelec-Fahrer einen Unfall mit einem Auto, haftet er unter Umständen allein. Voraussetzung ist ein erheblicher Verkehrsverstoß. Dieser liegt vor bei einem plötzlichen Überqueren der Trennlinie von einem Geh- und Radweg schräg auf die Fahrbahn.

Das hat das Oberlandesgericht Hamm am 9. Februar 2016 (Az. 9 U 125/15) entschieden, wie die AG Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mitteilt.

Der Fall: Ein seinerzeit 80-jähriger Mann benutzte mit seinem Pedelec den rechts von der Fahrbahn durch eine durchgehende Linie abgetrennten Geh- und Radweg. An einer Kreuzung wollte er nach links abbiegen. Zu diesem Zweck fuhr er über die durchgezogene Linie in Richtung Fahrbahnmitte. Auf der Fahrbahn kam es zum Zusammenstoß mit einem Pkw. Der Mann stürzte und erlitt Prellungen sowie Frakturen im Bereich seines Beckens. Er verlangt 20 000 Euro Schmerzensgeld und rund 500 Euro Schadenersatz, unter anderem für das beschädigte Pedelec.

Das Urteil: Den 82-jährigen Mann treffe ein erhebliches Eigenverschulden an dem Unfall, urteilte das Oberlandesgericht. Eine Haftung des Autofahrers sei daher selbst unter dem Gesichtspunkt der von dem Pkw ausgehenden Betriebsgefahr ausgeschlossen.

Das Gericht verwies darauf, dass der Pedelec-Fahrer die im Straßenverkehr erforderliche Sorgfalt in ungewöhnlich hohem Maße verletzt habe. Er habe versucht, blindlings von dem rechts neben der Fahrbahn verlaufenden Radweg über die gesamte Breite der Straße hinweg abzubiegen. Bei dem ausgeführten Fahrmanöver habe er seine Absicht abzubiegen weder rechtzeitig angekündigt noch auf den hinter ihm herannahenden Verkehr geachtet. Gegenüber diesem groben Fehlverhalten des Mannes trete die Betriebsgefahr des anderen Fahrzeugs zurück. DAV/nd

Werde Mitglied der nd.Genossenschaft!
Seit dem 1. Januar 2022 wird das »nd« als unabhängige linke Zeitung herausgeben, welche der Belegschaft und den Leser*innen gehört. Sei dabei und unterstütze als Genossenschaftsmitglied Medienvielfalt und sichtbare linke Positionen. Jetzt die Beitrittserklärung ausfüllen.
Mehr Infos auf www.dasnd.de/genossenschaft

Linken, unabhängigen Journalismus stärken!

Mehr und mehr Menschen lesen digital und sehr gern kostenfrei. Wir stehen mit unserem freiwilligen Bezahlmodell dafür ein, dass uns auch diejenigen lesen können, deren Einkommen für ein Abonnement nicht ausreicht. Damit wir weiterhin Journalismus mit dem Anspruch machen können, marginalisierte Stimmen zu Wort kommen zu lassen, Themen zu recherchieren, die in den großen bürgerlichen Medien nicht vor- oder zu kurz kommen, und aktuelle Themen aus linker Perspektive zu beleuchten, brauchen wir eure Unterstützung.

Hilf mit bei einer solidarischen Finanzierung und unterstütze das »nd« mit einem Beitrag deiner Wahl.

Unterstützen über:
  • PayPal