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EU-Länder können auch Drittstaatenangehörige in die Türkei abschieben

Brüssel. Durch das Flüchtlingsabkommen mit Ankara können EU-Staaten seit Mittwoch auch Bürger von Drittstaaten in die Türkei abschieben. Entsprechende Bestimmungen eines 2013 geschlossenen Rückführungsabkommens seien zum 1. Juni in Kraft getreten, teilte die EU-Kommission am Mittwoch mit. Sie gelten demnach für Drittstaatenangehörige, die »direkt aus der Türkei« in die EU eingereist sind. Bisher w...

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