EU-Länder können auch Drittstaatenangehörige in die Türkei abschieben

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Brüssel. Durch das Flüchtlingsabkommen mit Ankara können EU-Staaten seit Mittwoch auch Bürger von Drittstaaten in die Türkei abschieben. Entsprechende Bestimmungen eines 2013 geschlossenen Rückführungsabkommens seien zum 1. Juni in Kraft getreten, teilte die EU-Kommission am Mittwoch mit. Sie gelten demnach für Drittstaatenangehörige, die »direkt aus der Türkei« in die EU eingereist sind. Bisher war die Abschiebung nur für türkische Staatsbürger möglich. Die Regelung zu Drittstaatenangehörigen sollte ursprünglich erst im Oktober 2017 in Kraft treten. Auf einem EU-Türkei-Gipfel zur Flüchtlingskrise vereinbarten beide Seiten im November, dies auf Juni 2016 vorzuziehen. Dies ist auch eine der EU-Bedingungen, um die Visa-Liberalisierung für türkische Bürger zu beschleunigen. Im Gegenzug für die Flüchtlingsrücknahme aus Griechenland hat die EU der Türkei den Fall des Visa-Zwangs ab Ende Juni in Aussicht gestellt. AFP/nd

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