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Weiter Sanktionen für Hartz-IV-Betroffene

Karlsruhe. Hartz-IV-Betroffene müssen bis auf weiteres mit Sanktionen der Jobcenter leben. Das Bundesverfassungsgericht hat eine Richtervorlage des Sozialgerichts Gotha über die mögliche Verfassungswidrigkeit der Sanktionen als nicht ausreichend begründet zurückgewiesen. Wie das Bundesverfassungsgericht am Donnerstag mitteilte, sind allerdings noch einige Verfassungsbeschwerden gegen Hartz-IV-Sank...

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