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Weiter Sanktionen für Hartz-IV-Betroffene

  • Lesedauer: 1 Min.

Karlsruhe. Hartz-IV-Betroffene müssen bis auf weiteres mit Sanktionen der Jobcenter leben. Das Bundesverfassungsgericht hat eine Richtervorlage des Sozialgerichts Gotha über die mögliche Verfassungswidrigkeit der Sanktionen als nicht ausreichend begründet zurückgewiesen. Wie das Bundesverfassungsgericht am Donnerstag mitteilte, sind allerdings noch einige Verfassungsbeschwerden gegen Hartz-IV-Sanktionen anhängig. Nach den geltenden Bestimmungen müssen Langzeitarbeitslose eine Arbeit oder Eingliederungsmaßnahmen annehmen und sich selbst um einen neuen Job kümmern. Halten Sie sich nicht daran, kann das Jobcenter die Hilfeleistung für drei Monate um 30 Prozent, im Wiederholungsfall um 60 Prozent oder sogar schließlich ganz kürzen. epd/nd

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