Verfahren wegen illegaler Einreise meist eingestellt

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Potsdam. Strafverfahren gegen Flüchtlinge wegen illegaler Einreise werden in Brandenburg in den meisten Fällen wieder eingestellt. Das geht aus einer Antwort des Justizministeriums auf eine parlamentarische Anfrage der Grünen hervor. Demnach hat die Staatsanwaltschaft im vergangenen Jahr landesweit 3001 Ermittlungsverfahren wegen unerlaubter Einreise und unerlaubten Aufenthalts eingeleitet, 2610 Verfahren wurden eingestellt, 232 Verfahren waren 2015 noch offen. Hintergrund ist die Genfer Flüchtlingskonvention, die verbietet, die unrechtmäßige Einreise von Flüchtlingen zu bestrafen. Das Ministerium betrachtet es jedoch zugleich nach jetziger Rechtslage als unmöglich, von einer Strafverfolgung abzusehen. Dies liefe auf eine Strafvereitelung hinaus, heißt es. Die Landtagsabgeordnete Ursula Nonnemacher (Grüne) hob dagegen hervor, die Durchführung der Ermittlungsverfahren binde in Brandenburg »enorme Kapazitäten, obwohl die Verfahren unsinnig sind, da sie in den allermeisten Fällen eingestellt werden«. Diese »Pseudodelikte« ließen den Anteil ausländischer Tatverdächtiger in der Kriminalitätsstatistik steigen. Dies verfälsche das Bild. dpa/nd

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