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Grund für befristeten Vertrag muss überprüfbar sein

Arbeitsvertrag

Bei der Befristung eines Arbeitsvertrags aufgrund eines bestimmten Zwecks darf es keine Zweifel darüber geben, wann der Zweck erreicht ist.

Darauf weist der Deutsche Anwaltverein (DAV) hin und bezieht sich auf eine Entscheidung des Arbeitsgerichts Potsdam (Az. 1 Ca 62/15). Ist nicht ganz eindeutig festgelegt, wann der Zweck erreicht ist und der Arbeitsvertrag ausläuft, ist das für den Arbeitnehmer von Vorteil. Aus dem befristeten Arbeitsvertrag wird dann ein unbefristeter.In dem verhandelten Fall hatte ein Bundesland einen Mann für ei...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1014359.grund-fuer-befristeten-vertrag-muss-ueberpruefbar-sein.html

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