Artikel per E-Mail empfehlen

Sie versenden Überschrift und Teaser sowie den Link auf den Artikel im Online-Angebot von nd. Optional können Sie noch eine Nachricht dazuschreiben.
Sie versenden nur einen Auszug und einen Link, nicht den gesamten Text des Artikels.

Hartz IV: Kostenübernahme für Schulbücher

Urteile im Überblick

Ein schulpflichtiges Kind aus einer Hartz-IV-Empfänger-Familie hat Anspruch auf Kostenerstattung für den Kauf von Schulbüchern.

Nach Informationen der D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH gestand das Sozialgericht Hildesheim mit Urteil vom 22. Dezember 2015 (Az. S 37 AS 1175/15) zwei Kindern diese Kosten als sogenannten Mehrbedarf zu.Zum Hintergrund: Empfänger von Arbeitslosengeld II (Hartz IV) haben nach § 21 Abs. VI des 2. Sozialgesetzbuches (SGB II) Anspruch auf Erstattung von Beträgen, die einen nicht nur einmaligen, una...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1014367.hartz-iv-kostenuebernahme-fuer-schulbuecher.html

Nachricht

Empfänger

Absender

Nutzungsbedingungen*

Bitte alle mit * gekennzeichneten Felder ausfüllen.