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Zum Schutz von Pflanzen darf gerodet werden

Luxemburg. Um die Ausbreitung des Pflanzenschädlings Xylella fastidiosa zu verhindern, darf die EU-Kommission Rodungsmaßnahmen anordnen. Wie der Gerichtshof der EU am Donnerstag entschied, rechtfertigt das Vorsorgeprinzip ein entsprechendes Vorgehen. Auch eine Entfernung von Pflanzen ohne Befallssymptome ist demnach verhältnismäßig und darf erzwungen werden. Der EuGH befasste sich mit der Bakterie...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1014714.zum-schutz-von-pflanzen-darf-gerodet-werden.html

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