Gericht erlaubt Äußerungen über König

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Jena. Der AfD-Landtagsabgeordnete Stephan Brandner darf nach einer Entscheidung des Thüringer Oberlandesgerichts wieder behaupten, die LINKE-Parlamentarierin Katharina König sei an Ausschreitungen von Linksextremisten beteiligt gewesen. Das Gericht hob eine Verfügung des Landgerichts Erfurts auf, wonach Brandner seine Äußerungen nicht wiederholen durfte, wie ein Sprecher am Donnerstag in Jena mitteilte. Die Richter verwiesen zur Begründung auf ein Privileg der Abgeordneten im Thüringer Landtag. Demnach dürfen die Abgeordneten laut Thüringer Verfassung nicht wegen einer Äußerung im Parlament gerichtlich verfolgt werden. Allerdings gelte dieses Privileg nicht, wenn sich um »eine verleumderische Beleidigung« ha dele, erklärte der Sprecher. Die Äußerung Brandners erfülle diesen Tatbestand nicht. Anlass für den Streit war eine verbale Auseinandersetzung zwischen Brandner und König in einer Plenardebatte im Dezember. dpa/nd

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