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Gericht hält Verwertung im Bußgeldverfahren für zulässig

Dashcam als Beweismittel?

Die Aufnahme einer im Auto angebrachten Videokamera (Dashcam) ist umstritten. Doch nach einem aktuellen Gerichtsurteil kann sie grundsätzlich in einem Bußgeldverfahren verwertet werden.

Das entschied das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart in einem Beschluss (Az. 4 Ss 543/15), der am 18. Mai 2016 veröffentlicht wurde.In dem verhandelten Fall ging es darum, dass mit einer sogenannten Dashcam die Rotlichtfahrt eines Autofahrers aufgenommen wurde. Umstritten ist die Entscheidung mit Blick auf den Datenschutz. Das Amtsgericht Reutlingen als Vorinstanz hatte gegen den betroffenen Autofa...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1015121.gericht-haelt-verwertung-im-bussgeldverfahren-fuer-zulaessig.html

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