Werbung

Gericht hält Verwertung im Bußgeldverfahren für zulässig

Dashcam als Beweismittel?

  • Lesedauer: 2 Min.
Die Aufnahme einer im Auto angebrachten Videokamera (Dashcam) ist umstritten. Doch nach einem aktuellen Gerichtsurteil kann sie grundsätzlich in einem Bußgeldverfahren verwertet werden.

Das entschied das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart in einem Beschluss (Az. 4 Ss 543/15), der am 18. Mai 2016 veröffentlicht wurde.

In dem verhandelten Fall ging es darum, dass mit einer sogenannten Dashcam die Rotlichtfahrt eines Autofahrers aufgenommen wurde. Umstritten ist die Entscheidung mit Blick auf den Datenschutz.

Das Amtsgericht Reutlingen als Vorinstanz hatte gegen den betroffenen Autofahrer eine Geldbuße in Höhe von 200 Euro und ein Fahrverbot von einem Monat verhängt, weil er bei Rot über eine Ampel gefahren war.

Nachgewiesen wurde ihm die Tat durch die ohne einen Anlass vorgenommene Dashcamaufnahme eines anderen Autofahrers. Als Dashcam wird eine kleine Kamera bezeichnet, die auf dem Armaturenbrett oder an der Windschutzscheibe montiert ist und während der Fahrt aufnimmt. Das Oberlandesgericht Stuttgart bestätigte nunmehr das Urteil des Amtsgerichts Reutlingen.

Das OLG ließ dabei aber nach eigenen Angaben offen, ob und unter welchen Umständen die Nutzung einer Dashcam gegen das Bundesdatenschutzgesetz verstößt. Dieses enthalte jedenfalls kein Beweisverwertungsverbot für das Straf- und Bußgeldverfahren. Ein Video, dass die Identifizierung über das Autokennzeichen ermögliche, betreffe nicht den Kernbereich der privaten Lebensgestaltung oder die Privat- und Intimsphäre.

Der Deutsche Anwaltverein (DAV) kritisierte das Urteil. »Wer eine Autofahrt mit einer Dashcam dauerhaft und ohne konkreten Anlass dokumentiert, verstößt gegen das Datenschutzgesetz«, erklärte DAV-Sprecher, Rechtsanwalt Swen Walentowski. Gerade der dauerhafte und anlasslose Einsatz der Kameras, »also das ständige Filmen von unbescholtenen Bürgern, verletzt deren Rechte«. AFP/nd

#ndbleibt – Aktiv werden und Aktionspaket bestellen
Egal ob Kneipen, Cafés, Festivals oder andere Versammlungsorte – wir wollen sichtbarer werden und alle erreichen, denen unabhängiger Journalismus mit Haltung wichtig ist. Wir haben ein Aktionspaket mit Stickern, Flyern, Plakaten und Buttons zusammengestellt, mit dem du losziehen kannst um selbst für deine Zeitung aktiv zu werden und sie zu unterstützen.
Zum Aktionspaket

Linken, unabhängigen Journalismus stärken!

Mehr und mehr Menschen lesen digital und sehr gern kostenfrei. Wir stehen mit unserem freiwilligen Bezahlmodell dafür ein, dass uns auch diejenigen lesen können, deren Einkommen für ein Abonnement nicht ausreicht. Damit wir weiterhin Journalismus mit dem Anspruch machen können, marginalisierte Stimmen zu Wort kommen zu lassen, Themen zu recherchieren, die in den großen bürgerlichen Medien nicht vor- oder zu kurz kommen, und aktuelle Themen aus linker Perspektive zu beleuchten, brauchen wir eure Unterstützung.

Hilf mit bei einer solidarischen Finanzierung und unterstütze das »nd« mit einem Beitrag deiner Wahl.

Unterstützen über:
  • PayPal