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Keine Eizellen für den Witwer

Freiburg. Ein Witwer kann eine Klinik nicht zwingen, eingefrorene Eizellen seiner verstorbenen Frau herauszugeben. Das Oberlandesgericht Karlsruhe wies eine Klage ab. Hauptgrund für die Entscheidung war ein Vertrag der Eheleute, der die Herausgabe der Zellen nur an das Ehepaar gemeinsam vorsieht. Der Kläger will die befruchteten Eizellen haben, um sie von seiner neuen Ehefrau austragen zu lassen. ...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1015692.keine-eizellen-fuer-den-witwer.html

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