Keine Eizellen für den Witwer
Freiburg. Ein Witwer kann eine Klinik nicht zwingen, eingefrorene Eizellen seiner verstorbenen Frau herauszugeben. Das Oberlandesgericht Karlsruhe wies eine Klage ab. Hauptgrund für die Entscheidung war ein Vertrag der Eheleute, der die Herausgabe der Zellen nur an das Ehepaar gemeinsam vorsieht. Der Kläger will die befruchteten Eizellen haben, um sie von seiner neuen Ehefrau austragen zu lassen. Die Richter argumentierten, dass der Vertrag nicht einseitig nachträglich abgeändert werden könne, selbst wenn die Freigabe der Eizellen dem erklärten Willen der verstorbenen Ehefrau entsprochen hätte. Auch sei der Mann nicht Eigentümer der Eizellen. epd/nd
Andere Zeitungen gehören Millionären. Wir gehören Menschen wie Ihnen.
Die »nd.Genossenschaft« gehört ihren Leser:innen und Autor:innen. Sie sind es, die durch ihren Beitrag unseren Journalismus für alle zugänglich machen: Hinter uns steht kein Medienkonzern, kein großer Anzeigenkunde und auch kein Milliardär.
Dank der Unterstützung unserer Community können wir:
→ unabhängig und kritisch berichten
→ Themen ins Licht rücken, die sonst im Schatten bleiben
→ Stimmen Raum geben, die oft zum Schweigen gebracht werden
→ Desinformation mit Fakten begegnen
→ linke Perspektiven stärken und vertiefen
Mit »Freiwillig zahlen« tragen Sie solidarisch zur Finanzierung unserer Zeitung bei. Damit nd.bleibt.