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Jobcenter muss Schulbedarf für VHS-Kurs zahlen

Urteile im Überblick

Hartz-IV-Empfänger haben beim Besuch eines Volkshochschulkurses, der auf einen Schulabschluss vorbereitet, Anspruch auf Schulbedarfsleistungen. Die Gebühren für den Lehrgang »Realschulabschluss« muss das Jobcenter jedoch nicht übernehmen.

Das entschied das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz (Az. L 6 AS 303/15) in einem am 13. Mai 2016 veröffentlichten Urteil. Damit bestätigten die Mainzer Richter ein Urteil des Sozialgerichts Speyer, das die Klage auf Erstattung der Gebühren abgewiesen hatte, wiesen aber auf den Anspruch auf Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf für die Dauer des Lehrgangs hin. Der 1992 geborene Kläger hatte la...

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