Loveparade-Verfahren: Staatsanwaltschaft holt weiteres Gutachten ein
Duisburg. Im erlahmten Verfahren um die Duisburger Loveparade-Katastrophe will die Staatsanwaltschaft ein weiteres Gutachten einholen. »Dadurch wird sichergestellt, dass der Weg der notwendigen juristischen Aufarbeitung der Loveparade-Tragödie in einer öffentlichen Hauptverhandlung so schnell wie möglich beschritten werden kann«, teilte die Staatsanwaltschaft Duisburg am Dienstag mit. Gespräche mit möglichen Gutachtern seien abgeschlossen. Bei dem Techno-Festival in Duisburg vor sechs Jahren waren 21 Menschen ums Leben gekommen und Hunderte verletzt worden. Die Staatsanwaltschaft hatte Anklage gegen zehn Mitarbeiter der Stadt Duisburg und der Veranstaltungsfirma Lopavent erhoben. Das Duisburger Landgericht hatte diese Anklage Anfang April jedoch nicht zur Hauptverhandlung zugelassen. Die Richter störten sich vor allem am Gutachten eines britischen Experten, dem zentralen Beweismittel der Staatsanwaltschaft. Das Gericht lastet dem Gutachter Fehler an und geht außerdem davon aus, dass er in einem Prozess wegen Befangenheit abgelehnt werden müsste. Die Staatsanwaltschaft reichte Beschwerde beim Oberlandesgericht Düsseldorf gegen die Abweisung der Anklage ein. Auch auf diesem Weg will die Staatsanwaltschaft vorankommen. dpa/nd
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