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Amt darf Sozialhilfekosten nicht auf Krankenkasse abwälzen

Urteile von Sozialgerichten im Überblick

Das Sozialamt darf die Kosten für notwendige Krankenbehandlungen nur unter engen Voraussetzungen auf die Krankenkasse abwälzen.

Das entschied in einem am 19. Mai 2016 bekanntgegebenen Urteil das Landessozialgericht (LSG) Baden-Württemberg (Az. L 11 KR 5133/14) in Stuttgart.Im verhandelten Fall ging es um eine 80-jährige Frau, die auf Sozialhilfe angewiesen war. Im November 2010 erhielt sie für mehrere Monate eine Nachzahlung für eine geringe russische Rente. Das Sozialamt fasste die Rentenzahlung des gesamten Jahres zusamm...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1016679.amt-darf-sozialhilfekosten-nicht-auf-krankenkasse-abwaelzen.html

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