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Auskunft nicht verweigern

Münster. Der Landesrechnungshof in Nordrhein-Westfalen darf Journalisten nicht grundsätzlich Auskünfte über die Prüfung des WDR verweigern. Die Behörde sei der Presse gegenüber zur Auskunft verpflichtet, erklärte das Oberverwaltungsgericht Münster in einem Urteil vom Dienstag. Die Richter gaben damit einem Journalisten recht, der vom Rechnungshof Auskunft über nicht veröffentlichte Teilergebnisse ...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1016867.auskunft-nicht-verweigern.html

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