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Mindestlohn auch für Bereitschaftsdienste

Erfurt. Arbeitnehmer haben auch bei Bereitschaftsdiensten Anspruch auf den Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde. Das hat das Bundesarbeitsgericht am Mittwoch entschieden. Das Mindestlohngesetz differenziere nicht zwischen regulärer Arbeitszeit und Bereitschaftsstunden, sondern sehe eine einheitliche Lohnuntergrenze vor, hieß es. Ein Rettungssanitäter aus Nordrhein-Westfalen hatte geklagt. Laut Ang...

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