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Die Mitbestimmungsgesetze in Deutschland
1951: Das älteste deutsche Mitbestimmungsgesetz ist das Montan-Mitbestimmungsgesetz. Es schreibt die paritätische Mitbestimmung fest. Es gilt für Bergbauunternehmen und der eisen- und stahlerzeugenden Industrie, die mehr als 1000 Mitarbeiter beschäftigen. Bei einem 21-köpfigen Aufsichtsrat vertreten acht Mitglieder die Anteilseigner und acht Mitglieder die Beschäftigten. Jede Seite stellt zusätz...
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