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Mit vermeintlicher Transparenz gegen Pegida

Die Netzwoche über die Informationspolitik der Polizei und die Nennung der Herkunft von Straftätern

Laut Ziffer 12.1 des Pressekodex' ist die Nennung der Herkunft eines Straftäters nur erlaubt, wenn »für das Verständnis des Vorgangs begründeter Sachbezug besteht«. Der Sächsischen Zeitung ist das egal.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1017919.mit-vermeintlicher-transparenz-gegen-pegida.html

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