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Leistungsempfänger stocken Miete selbst auf

40 000 Haushalte betroffen / Grüne fordern schnelle Erhöhung der Regelsätze bei Unterkunftskosten

Viele ALG-II- und Sozialhilfeempfänger müssen ihre Miete mit Geld aufstocken, das eigentlich für den Lebensunterhalt gedacht ist.

Seit 1. Juli 2015 gilt in Berlin die neue Aufwendungsverordnung Wohnen (AV-Wohnen). In ihr sind Regelsätze für die Kosten der Unterkunft festgelegt: Geld, das Empfängern von Arbeitslosengeld oder Sozialhilfe zugesprochen wird, um ihre Miete bezahlen zu können.Mit höchstens 5,71 Euro pro Quadratmeter, die den Leistungsberechtigten für ihre Nettokaltmiete zustehen, lassen sich die Mieten in Berlin i...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1017993.leistungsempfaenger-stocken-miete-selbst-auf.html

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