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Kindergeldanspruch bei einem dualen Studium begrenzt

Urteil des Bundesfinanzhofs

Setzt ein Studium den Abschluss einer Berufsausbildung und eine anschließende Berufstätigkeit voraus, gibt es Kindergeld nur mit Einschränkungen.

Das entschied der Bundesfinanzhof in München (Az. III R 14/15) in einem am 1. Juni 2016 veröffentlichten Urteil. Zum Hintergrund: Nach den gesetzlichen Bestimmungen können Eltern für ihre 18 bis 25 Jahre alten Kinder generell Kindergeld beanspruchen, wenn diese sich in der ersten Berufsausbildung befinden. Danach kann zwar während einer Zweitausbildung auch noch Kindergeld bezogen werden, aber nur...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1018293.kindergeldanspruch-bei-einem-dualen-studium-begrenzt.html

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