Kindergeldanspruch bei einem dualen Studium begrenzt

Urteil des Bundesfinanzhofs

  • Lesedauer: 2 Min.
Setzt ein Studium den Abschluss einer Berufsausbildung und eine anschließende Berufstätigkeit voraus, gibt es Kindergeld nur mit Einschränkungen.

Das entschied der Bundesfinanzhof in München (Az. III R 14/15) in einem am 1. Juni 2016 veröffentlichten Urteil.

Zum Hintergrund: Nach den gesetzlichen Bestimmungen können Eltern für ihre 18 bis 25 Jahre alten Kinder generell Kindergeld beanspruchen, wenn diese sich in der ersten Berufsausbildung befinden. Danach kann zwar während einer Zweitausbildung auch noch Kindergeld bezogen werden, aber nur wenn das Kind nicht mehr als 20 Stunden wöchentlich erwerbstätig ist. Das Ausbildungsverhältnis selbst zählt hierbei nicht mit.

Der verhandelte Fall: Im jetzt entschiedenen Fall hatte die erwachsene Tochter des Klägers ihre Ausbildung zur Kauffrau im Gesundheitswesen abgeschlossen und anschließend in einer Klinik gearbeitet.

Als sie ein berufsbegleitendes Studium an einer Verwaltungsakademie aufnahm, lehnte die Familienkasse die Kindergeldfortzahlung ab. Die Tochter befinde sich in der Zweitausbildung und arbeite nebenher noch 30 Stunden pro Woche.

Der klagende Vater der Tochter meinte, dass sein studierendes Kind sich noch in der Erstausbildung befinde und daher die Arbeitszeitfristen nicht gelten. Denn das Studium setze den Abschluss einer Ausbildung und eine anschließende einjährige Berufstätigkeit voraus, so dass dies alles zusammen gesehen werden müsse.

Das Urteil: Der Bundesfinanzhof in München bestätigte die Ablehnung des Kindergeldes. Zwar könne nach einer abgeschlossenen Berufsausbildung ein anschließendes Studium immer noch als Erstausbildung gesehen werden, aber nur, wenn der Abschluss »integrativer Bestandteil« eines einheitlichen Ausbildungsgangs ist, so das Gericht.

Dies sei aber nicht der Fall, wenn der zweite Ausbildungsabschnitt eine Berufstätigkeit voraussetzt. Dann handele es sich um eine Zweitausbildung, bei der das Kind nicht mehr als 20 Wochenstunden zusätzlich arbeiten darf. epd/nd

#ndbleibt – Aktiv werden und Aktionspaket bestellen
Egal ob Kneipen, Cafés, Festivals oder andere Versammlungsorte – wir wollen sichtbarer werden und alle erreichen, denen unabhängiger Journalismus mit Haltung wichtig ist. Wir haben ein Aktionspaket mit Stickern, Flyern, Plakaten und Buttons zusammengestellt, mit dem du losziehen kannst um selbst für deine Zeitung aktiv zu werden und sie zu unterstützen.
Zum Aktionspaket

Linken, unabhängigen Journalismus stärken!

Mehr und mehr Menschen lesen digital und sehr gern kostenfrei. Wir stehen mit unserem freiwilligen Bezahlmodell dafür ein, dass uns auch diejenigen lesen können, deren Einkommen für ein Abonnement nicht ausreicht. Damit wir weiterhin Journalismus mit dem Anspruch machen können, marginalisierte Stimmen zu Wort kommen zu lassen, Themen zu recherchieren, die in den großen bürgerlichen Medien nicht vor- oder zu kurz kommen, und aktuelle Themen aus linker Perspektive zu beleuchten, brauchen wir eure Unterstützung.

Hilf mit bei einer solidarischen Finanzierung und unterstütze das »nd« mit einem Beitrag deiner Wahl.

Unterstützen über:
  • PayPal