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Unis dürfen Arbeitsverträge nicht grenzenlos befristen
Urteil des Bundesarbeitsgerichts
Hochschulen dürfen ihr Wissenschaftspersonal auch mit sachlichen Gründen nicht grenzenlos befristet einstellen. Über viele Jahre dauernde Kettenbefristungen könnten im Einzelfall dazu führen, dass der Beschäftigte unbefristet eingestellt werden muss.
So urteilte das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt am 8. Juni 2016 (Az. 7 AZR 259/14). Im verhandelten Fall war eine Wissenschaftlerin an der Universität Leipzig seit 22 Jahren (von 1989 bis Oktober 2011) immer wieder nur befristet tätig. Die Befristung der ersten Verträge dienten ihrer Promotion, weitere wurden mit der geplanten Habilitation begründet. Es folgte zudem ein befristetes Beamtenver...
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