Artikel per E-Mail empfehlen

Sie versenden Überschrift und Teaser sowie den Link auf den Artikel im Online-Angebot von nd. Optional können Sie noch eine Nachricht dazuschreiben.
Sie versenden nur einen Auszug und einen Link, nicht den gesamten Text des Artikels.

Unis dürfen Arbeitsverträge nicht grenzenlos befristen

Urteil des Bundesarbeitsgerichts

Hochschulen dürfen ihr Wissenschaftspersonal auch mit sachlichen Gründen nicht grenzenlos befristet einstellen. Über viele Jahre dauernde Kettenbefristungen könnten im Einzelfall dazu führen, dass der Beschäftigte unbefristet eingestellt werden muss.

So urteilte das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt am 8. Juni 2016 (Az. 7 AZR 259/14). Im verhandelten Fall war eine Wissenschaftlerin an der Universität Leipzig seit 22 Jahren (von 1989 bis Oktober 2011) immer wieder nur befristet tätig. Die Befristung der ersten Verträge dienten ihrer Promotion, weitere wurden mit der geplanten Habilitation begründet. Es folgte zudem ein befristetes Beamtenver...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1018303.unis-duerfen-arbeitsvertraege-nicht-grenzenlos-befristen.html

Nachricht

Empfänger

Absender

Nutzungsbedingungen*

Bitte alle mit * gekennzeichneten Felder ausfüllen.