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Selbstzahlerleistungen

 Individuelle Gesundheitsleistungen, kurz IGeL oder Selbstzahlerleistungen, gehören nicht zum festgeschriebenen Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen. Nach deren Beurteilung konnte für sie nicht ausreichend nachgewiesen werden, dass sie zur Vorsorge, Früherkennung oder Therapie von Krankheiten geeignet sind.  IGeL müssen vom Patienten in der Arztpraxis zusätzlich bezahlt werden. E...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1018475.selbstzahlerleistungen.html

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