Selbstzahlerleistungen

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 Individuelle Gesundheitsleistungen, kurz IGeL oder Selbstzahlerleistungen, gehören nicht zum festgeschriebenen Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen. Nach deren Beurteilung konnte für sie nicht ausreichend nachgewiesen werden, dass sie zur Vorsorge, Früherkennung oder Therapie von Krankheiten geeignet sind.

 IGeL müssen vom Patienten in der Arztpraxis zusätzlich bezahlt werden. Einige gesetzliche Krankenkassen finanzieren ausgewählte IGeL wie Reiseimpfungen.

 Der IGeL-Monitor listet die wichtigsten Leistungen in diesem Bereich auf und bewertet sie. Er wird von einem Team erstellt, das der evidenzbasierten Medizin verpflichtet ist. Initiator und Auftraggeber ist der Medizinische Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen e.V. (MDS), der ihn auch finanziert. Patienten können sich hier informieren. (www.igel-monitor.de)

 Wird eine IGeL nach Auswertung aller verfügbaren Untersuchungen und Studien mit »tendenziell positiv« bewertet, nimmt der verantwortliche Ausschuss von Ärzten und Krankenkassen die Beratung darüber auf, sie in den Leistungskatalog der Krankenkassen aufzunehmen - beispielsweise bei der Stoßwellentherapie gegen Fersenschmerzen, der Akupunktur zur Migräneprophylaxe oder der Lichttherapie bei saisonal depressiver Störung. Das sind die einzigen drei positiven Bewertungen von 41 untersuchten IGeL. Dem größten Teil wird kein Nutzen bescheinigt, einigen sogar Schaden.

 Die genaue Zahl der IGeL ist unbekannt, man geht von mehreren hundert aus.

 Im vergangenen Jahr verkauften Ärzte IGeL im Wert von einer Milliarde Euro.

 Jedes zweite Angebot einer IGeL wird angenommen. nd

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