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Urteil: Post-Beihilfen waren erlaubt

Luxemburg. Deutschland hat nach einem Urteil des EU-Gerichts die Pensionen von Postbeamten nicht unerlaubterweise mitfinanziert. Die klagende EU-Kommission habe nicht nachgewiesen, dass der Deutschen Post dadurch ein Wettbewerbsvorteil gegenüber Konkurrenten entstanden sei, urteilten die Luxemburger Richter am Donnerstag. Die Einstufung der Gelder als unerlaubte Beihilfen durch die Brüsseler Behör...

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