Urteil: Post-Beihilfen waren erlaubt
Luxemburg. Deutschland hat nach einem Urteil des EU-Gerichts die Pensionen von Postbeamten nicht unerlaubterweise mitfinanziert. Die klagende EU-Kommission habe nicht nachgewiesen, dass der Deutschen Post dadurch ein Wettbewerbsvorteil gegenüber Konkurrenten entstanden sei, urteilten die Luxemburger Richter am Donnerstag. Die Einstufung der Gelder als unerlaubte Beihilfen durch die Brüsseler Behörde sei damit nicht rechtens. Die EU-Kommission hatte von Deutschland verlangt, an die Post gezahlte Pensionszuschüsse für den Zeitraum ab 2003 zurückzufordern. Laut Post ging es einschließlich Zinsen um 377 Millionen Euro. Die Summe sei 2012 vorsorglich auf ein Treuhänderkonto gelegt worden. Nun werde die Post das Geld wieder verwenden, so ein Sprecher. Die Brüsseler Behörde kann nun innerhalb von zwei Monaten vor den Europäischen Gerichtshof ziehen. dpa/nd
Wir haben einen Preis. Aber keinen Gewinn.
Die »nd.Genossenschaft« gehört den Menschen, die sie ermöglichen: unseren Leser*innen und Autor*innen. Sie sind es, die mit ihrem Beitrag linken Journalismus für alle sichern: ohne Gewinnmaximierung, Medienkonzern oder Tech-Milliardär.
Dank Ihrer Unterstützung können wir:
→ unabhängig und kritisch berichten
→ Themen sichtbar machen, die sonst untergehen
→ Stimmen Gehör verschaffen, die oft überhört werden
→ Desinformation Fakten entgegensetzen
→ linke Debatten anstoßen und vertiefen
Jetzt »Freiwillig zahlen« und die Finanzierung unserer solidarischen Zeitung unterstützen. Damit nd.bleibt.