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Urteil: Post-Beihilfen waren erlaubt

  • Lesedauer: 1 Min.

Luxemburg. Deutschland hat nach einem Urteil des EU-Gerichts die Pensionen von Postbeamten nicht unerlaubterweise mitfinanziert. Die klagende EU-Kommission habe nicht nachgewiesen, dass der Deutschen Post dadurch ein Wettbewerbsvorteil gegenüber Konkurrenten entstanden sei, urteilten die Luxemburger Richter am Donnerstag. Die Einstufung der Gelder als unerlaubte Beihilfen durch die Brüsseler Behörde sei damit nicht rechtens. Die EU-Kommission hatte von Deutschland verlangt, an die Post gezahlte Pensionszuschüsse für den Zeitraum ab 2003 zurückzufordern. Laut Post ging es einschließlich Zinsen um 377 Millionen Euro. Die Summe sei 2012 vorsorglich auf ein Treuhänderkonto gelegt worden. Nun werde die Post das Geld wieder verwenden, so ein Sprecher. Die Brüsseler Behörde kann nun innerhalb von zwei Monaten vor den Europäischen Gerichtshof ziehen. dpa/nd

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