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Lohn zu spät auf dem Konto: Ab Juli 2016 neue Regelung

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Bisher konnten Arbeitnehmer bei verspäteter Lohnzahlung meist nur Verzugszinsen in Höhe von fünf Prozent geltend machen. Ab Juli 2016 kommt eine weitere Option dazu: eine Verzugspauschale in Höhe von 40 Euro.Die Verzugspauschale konnten bisher nur Arbeitnehmer fordern, deren Arbeitsvertrag nach dem 28. Juli 2014 geschlossen wurde. Ab Juli dieses Jahres gilt es auch für alle älteren Arbeitsverträge...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1019089.lohn-zu-spaet-auf-dem-konto-ab-juli-neue-regelung.html

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