Gesetz gegen Kinderarbeit
Künftig können in Bayern Grabsteine aus unfairer Produktion per Friedhofssatzung verboten werden
München. Nach einem knappen Jahrzehnt der Diskussionen und Debatten hat der Landtag ein Gesetz gegen Grabsteine aus Kinderarbeit beschlossen - und zwar einstimmig. Damit dürfen Bayerns Kommunen künftig Grabsteine von ihren Friedhöfen verbannen, die von Kindern aus armen Ländern hergestellt wurden. Das zielt vor allem auf Importe aus Indien, wo noch immer viele Kinder in Marmorsteinbrüchen arbeiten.
»Die Sicherheit und Gesundheit von Kindern ist ein hohes Gut, das weltweit beachtet werden muss«, betonte Gesundheitsministerin Melanie Huml (CSU) nach der Abstimmung am Mittwoch im Landtag. »Jetzt bekommen die Friedhofsträger in Bayern die Möglichkeit, das Aufstellen von Grabsteinen aus ausbeuterischer Kinderarbeit zu verbieten.« Die Kommunen können künftig durch Satzung bestimmen, dass Grabsteine nur dann aufgestellt werden dürfen, wenn sie nachweislich ohne ausbeuterische Kinderarbeit hergestellt worden sind. Auch Anforderungen an die Nachweispflicht sind in dem Gesetz geregelt.
Das neue Gesetz kommt gut zwei Jahre nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts. Damals hatten die Richter Friedhofssatzungen für nichtig erklärt, in denen ein Verbot von in Kinderarbeit hergestellten Grabsteinen und ein Gebot zur Verwendung fair gehandelter Steine festgeschrieben war. Bayerische Steinmetze hatten geklagt, weil ihrer Ansicht nach die gesetzliche Grundlage für die Friedhofssatzungen fehlte. Sie bekamen Recht.
Mit dem neuen Gesetz ist die rechtliche Grundlage geschaffen, um das ILO-Übereinkommen 182 umzusetzen. In diesem Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation der Vereinten Nationen, das verabschiedet wurde und das rund 180 ILO-Mitgliedsstaaten ratifiziert haben, heißt es: »Jedes Mitglied, das dieses Übereinkommen ratifiziert, hat unverzügliche und wirksame Maßnahmen zu treffen, um sicherzustellen, daß die schlimmsten Formen der Kinderarbeit vordringlich verboten und beseitigt werden.« Das Papier ist Teil der ILO-Kernarbeitsnormen, also der vier grundlegenden Prinzipien der ILO, die lauten: Vereinigungsfreiheit und Recht auf Kollektivverhandlungen; Beseitigung der Zwangsarbeit; Abschaffung der Kinderarbeit; Verbot der Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf. dpa/jme
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