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Uneinsichtigkeit vs. Pflichten

Mietkündigung

Vernachlässigen Mieter ihre Wohnung oder mindern sie unberechtigt die Miete, dann müssen sie mit der Kündigung ihre Mietvertrags rechnen.

Das gilt besonders dann, wenn sie trotz eines gegen sie ergangenen Gerichtsurteils weiterhin ihre mietvertraglichen Pflichten nicht ordentlich erfüllen. Die Wüstenrot Bausparkasse (W&W) weist auf ein aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofs (Az. VIII ZR 39/15) hin. Im entschiedenen Fall hatte ein Mieter wegen Schimmels in der Wohnung die Miete gemindert. Dagegen klagte der Vermieter. Das Amtsgerich...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1019857.uneinsichtigkeit-vs-pflichten.html

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