Artikel per E-Mail empfehlen

Sie versenden Überschrift und Teaser sowie den Link auf den Artikel im Online-Angebot von nd. Optional können Sie noch eine Nachricht dazuschreiben.
Sie versenden nur einen Auszug und einen Link, nicht den gesamten Text des Artikels.

Relevanter Mangel

Urteil zum Hauskauf

Beim Hauskauf wird in der Regel ein Gewährleistungsausschluss vereinbart, was den Verkäufer davor bewahrt, für Mängel einstehen zu müssen - es sei denn, er hätte sie wider besseres Wissen arglistig verschwiegen. Erhebliche oder relevante Mängel, die den Käufer im Fall der Arglist zu einem Rücktritt vom Kaufvertrag berechtigen, liegen vor, wenn der Aufwand zur Beseitigung mehr als fünf Prozent des ...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1020707.relevanter-mangel.html

Nachricht

Empfänger

Absender

Nutzungsbedingungen*

Bitte alle mit * gekennzeichneten Felder ausfüllen.