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Relevanter Mangel
Urteil zum Hauskauf
Beim Hauskauf wird in der Regel ein Gewährleistungsausschluss vereinbart, was den Verkäufer davor bewahrt, für Mängel einstehen zu müssen - es sei denn, er hätte sie wider besseres Wissen arglistig verschwiegen. Erhebliche oder relevante Mängel, die den Käufer im Fall der Arglist zu einem Rücktritt vom Kaufvertrag berechtigen, liegen vor, wenn der Aufwand zur Beseitigung mehr als fünf Prozent des ...
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