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Erbe darf Spezialreinigung des Hauses nicht steuerlich absetzen
Steuertipp
Der Gesetzgeber sieht vor, dass Kosten, die in unmittelbarem Zusammenhang mit Antritt eines Erbes stehen, steuerlich geltend gemacht werden können. Doch das hat steuerlich Grenzen.
Zur Absetzbarkeit zählt nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS nicht, wenn vor dem Weiterverkauf eines geerbten Hauses dieses erst einmal komplett entmüllt werden muss, so das Urteil des Finanzgerichts Stuttgart (Az. 7 K 1377/14).Der Fall: Zunächst freute sich der Neffe über das von seinem kinderlosen Onkel geerbte Häuschen. Beim genauen Hinsehen stellte er dann aber fest, dass d...
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