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Gutscheine der Konkurrenz kapern?

BGH zur Rabattschlacht bei Drogerien

Die Idee ist gewitzt. Andere Drogerien locken mit zehn Prozent Rabatt auf alles. Und Müller kontert mit der Werbebotschaft: Diese Coupons könnt ihr auch bei uns einlösen. Aber ist das erlaubt? Drogerien und andere Märkte dürfen sich an Rabattaktionen der Konkurrenz »anhängen« und damit werben, die fremden Gutscheine auch in eigenen Filialen einzulösen. So etwas sei nicht grundsätzlich ...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1020719.gutscheine-der-konkurrenz-kapern.html

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