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Patientenverfügung muss präzise sein
Karlsruhe. Patienten, die bei schwerer Erkrankung auf lebenserhaltende Maßnahmen verzichten wollen, müssen dazu in ihrer Patientenverfügung präzise Angaben machen. Ansonsten kann es auf die ebenfalls vorliegende Vorsorgevollmacht ankommen, ob lebensverlängernde ärztliche Maßnahmen beendet werden, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) am Dienstag. (Az. XII ZB 61/16). In dem Fall stritten die Kinder...
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