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Castor-Gegner siegt in Karlsruhe

Anti-Atomkraft-Aktivist kann wegen Gewahrsams Schmerzensgeld fordern

  • Lesedauer: 1 Min.

Karlsruhe. Einem Atomkraftgegner, der bei einem Castor-Transport in Gewahrsam genommen wurde, steht Schmerzensgeld zu. Das Bundesverfassungsgericht gab der Klage des Mannes statt, wie am Mittwoch mitgeteilt wurde. Der Mann hatte mit rund 3000 anderen Demonstranten im November 2011 die Bahnstrecke zwischen Lüneburg und Dannenberg blockiert. Als er sich weigerte, die Gleise zu verlassen, brachte ihn die Polizei mit etwa 1350 anderen Protestierern zu einer Wiese, wo sie ihn mindestens acht Stunden festhielt.

Das Landgericht Lüneburg stellte später fest, dass das rechtswidrig war, weil die Anordnung eines Richters fehlte, sah aber keinen Anlass für Schmerzensgeld. Das verletzt den Mann dem Karlsruher Beschluss zufolge in seinem Grundrecht auf Freiheit der Person. Das Gericht hätte die abschreckende Wirkung der Maßnahme berücksichtigen müssen. Ob sich der Demonstrant am Gleis aufhalten durfte, spiele für die verfassungsrechtliche Beurteilung keine Rolle. Das Landgericht muss auf dieser Grundlage neu entscheiden. dpa/nd

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