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»Das Urteil ist folgerichtig«

Pflege-Experte Dieter Lang schätzt, dass die Hälfte aller Patientenverfügungen unwirksam sind

In einer Patientenverfügung reicht die pauschale Ablehnung »lebensverlängernder Maßnahmen« nicht aus, es müssen einzelne Maßnahmen oder bestimmte Krankheiten genannt werden, heißt aus Karlsruhe. Viele Verfügungen sind unwirksam.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1022059.das-urteil-ist-folgerichtig.html

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