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»Barbarenschatz«-Finder muss wieder vor Gericht

Zweibrücken. Der Prozess gegen den Entdecker des spätantiken »Barbarenschatzes« von Rülzheim wird zum dritten Mal neu auflegt: Das Oberlandesgericht (OLG) in Rheinland-Pfalz habe das Urteil des Landgerichts Frankenthal aufgehoben und den Fall zur Neuverhandlung an das Gericht zurückverwiesen, sagte ein OLG-Sprecher am Mittwoch. Das Landgericht hatte den Finder in einem Berufungsverfahren im Januar...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1022484.barbarenschatz-finder-muss-wieder-vor-gericht.html

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