»Barbarenschatz«-Finder muss wieder vor Gericht
Zweibrücken. Der Prozess gegen den Entdecker des spätantiken »Barbarenschatzes« von Rülzheim wird zum dritten Mal neu auflegt: Das Oberlandesgericht (OLG) in Rheinland-Pfalz habe das Urteil des Landgerichts Frankenthal aufgehoben und den Fall zur Neuverhandlung an das Gericht zurückverwiesen, sagte ein OLG-Sprecher am Mittwoch. Das Landgericht hatte den Finder in einem Berufungsverfahren im Januar wegen Unterschlagung zu einer Bewährungsstrafe von acht Monaten verurteilt. Dagegen hatte der Mann aus Speyer Revision eingelegt. Der Schatzsucher hatte 2013 in der Südpfalz einen als einmalig bezeichneten Schatz ausgegraben, diesen monatelang behalten und erst herausgerückt, nachdem Fotos davon der Polizei in die Hände gefallen waren. In Rheinland-Pfalz gehören Funde, die kulturhistorisch wertvoll sein können, unter bestimmten Umständen automatisch dem Staat. dpa/nd
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