Weitere Klagen nach Loveparade-Katastrophe

  • Lesedauer: 1 Min.

Duisburg. Sechs Jahre nach der Loveparade-Katastrophe mit 21 Toten und Hunderten Verletzten in Rheinland-Pfalz beschäftigt sich die Justiz mit vier weiteren Schadenersatzklagen. Am 1. September werden die Fälle von vier Frauen verhandelt, teilte das Landgericht Duisburg am Freitag mit. Sie haben nach eigenen Angaben durch das Gedränge bei dem Technofestival posttraumatische Belastungsstörungen erlitten. Dafür verlangen sie vom Veranstalter der Loveparade, der Stadt Duisburg und dem Land NRW Schmerzensgeld und Schadenersatz zwischen 34 000 und 73 000 Euro. Bislang hat sich das Duisburger Landgericht mit etwa 15 Schadenersatzklagen beschäftigt. Die Richter hätten den Opfern bislang in keinem Fall Schmerzensgeld oder Schadenersatz zugesprochen, sagte ein Sprecher. Etwa zehn weitere Fälle stehen noch zur Entscheidung an. dpa/nd

Wir sind käuflich. Aber nur für unsere Leser*innen.

Die »nd.Genossenschaft« gehört ihren Leser:innen und Autor:innen. Sie sind es, die durch ihren Beitrag unseren Journalismus für alle zugänglich machen: Hinter uns steht kein Medienkonzern, kein großer Anzeigenkunde und auch kein Milliardär.

Mit Ihrer Unterstützung können wir weiterhin:

→ unabhängig und kritisch berichten
→ übersehene Themen aufgreifen
→ marginalisierten Stimmen Raum geben
→ Falschinformationen etwas entgegensetzen
→ linke Debatten voranbringen

Mit »Freiwillig zahlen« machen Sie mit. Sie tragen dazu bei, dass diese Zeitung eine Zukunft hat. Damit nd.bleibt.