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Gericht begründet Urteil zu Luxus-Kita
München. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) hat die Gründe für seine Entscheidung genannt, wonach die Stadt München die Kosten für einen selbst beschafften Krippenplatz übernehmen muss. Die Stadt ist nach Auffassung des Gerichts »gesetzlich verpflichtet, dem anspruchsberechtigten Kind entweder einen Platz in einer eigenen Kindertageseinrichtung zuzuweisen oder in einer Einrichtung eine...
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