Gericht begründet Urteil zu Luxus-Kita

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München. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) hat die Gründe für seine Entscheidung genannt, wonach die Stadt München die Kosten für einen selbst beschafften Krippenplatz übernehmen muss. Die Stadt ist nach Auffassung des Gerichts »gesetzlich verpflichtet, dem anspruchsberechtigten Kind entweder einen Platz in einer eigenen Kindertageseinrichtung zuzuweisen oder in einer Einrichtung eines anderen Trägers«, teilte der BayVGH mit. Im konkreten Fall hatte sich eine Familie im September 2013 um einen Krippenplatz für den kleinen Sohn zum 1. April 2014 beworben, allerdings ohne Erfolg. Die Eltern besorgten daraufhin selbst einen Krippenplatz - für 1380 Euro im Monat. Bis Ende August 2014 befand sich das Kind in der teuren Kita, ab Juli bot die Stadt einen Platz in einer Übergangsgruppe an, den die Familie aber nicht annahm. Für die Monate von April bis Juni soll die Stadt aus Sicht des Gerichts zahlen. dpa/nd

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