Keinen Niqab in der Schule

Gericht lehnt Antrag von Muslimin ab

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Osnabrück. Das Verwaltungsgericht Osnabrück hat den Antrag einer Muslimin abgelehnt, im Unterricht am Abendgymnasium einen Gesichtsschleier tragen zu dürfen. Gleichzeitig wurde der für Montag anberaumte Termin zur Erörterung der Sachlage mit der Frau abgesagt. Sie habe sich angesichts des großen Medieninteresses geweigert, vor Gericht zu erscheinen, so das Gericht. Mit der Ablehnung ihres Antrags »auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes« hat das Gericht verfügt, dass die Antragstellerin weiterhin den Niqab in der Schule nicht tragen darf (AZ: A 1 B 81/16).

Das Gericht habe es für erforderlich gehalten, mit der Muslimin zu sprechen, um zwischen der Religionsfreiheit und dem staatlichen Bildungsauftrag zu entscheiden. Diese Möglichkeit der persönlichen Erörterung habe sie nicht genutzt, hieß es. epd/nd

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